#
Bedeutung: |
Bundesbehörde, die für Sicherheitsfragen
verantwortlich ist |
Begriff: |
Abk. für »Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik« |
Erläuterung: |
Das BSI war einmal - als Zentralstelle für
Sicherheit in der Informationstechnik (ZSI) - eine Zweigstelle des
Bundesnachrichtendienstes (BND). Mit dem BSI-Errichtungsgesetz wurde es zum 1.1.1991 in
ein staatliches Institut umgewandelt. Aus der BND-Zeit übernommen wurde die Aufgabe, die
Dienste der Inneren Sicherheit (Polizei, Staatsanwaltschaften und
Verfassungsschutzämter) zu unterstützen. Heutzutage ist das BSI ein staatliches
Institut, dessen Aufgabenbereich sich wesentlich auf die Überprüfung von
Sicherheitsarchitekturen und -systemen erstreckt. An der Erarbeitung des Signaturgesetzes
( SigG) war das BSI maßgeblich beteiligt. |
 |
http://www.bsi.bund.de
(Homepage) |
Siehe auch |
Verschlüsselung,
TKG, BDSG, IuKDG |
|